Stadtgemeinde Reutte - Gemeinde Reutte

Adresse: Obermarkt 1, 6600 Gemeinde Reutte, Österreich.
Telefon: 567272300.
Webseite: reutte.at
Spezialitäten: Behörde.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Eingang, Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 7 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 3.3/5.

📌 Ort von Stadtgemeinde Reutte

Stadtgemeinde Reutte Obermarkt 1, 6600 Gemeinde Reutte, Österreich

⏰ Öffnungszeiten von Stadtgemeinde Reutte

  • Montag: 07:30–12:30, 13:30–16:30
  • Dienstag: 07:30–12:30
  • Mittwoch: 07:30–12:30
  • Donnerstag: 07:30–12:30
  • Freitag: 07:30–12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

Die Stadtgemeinde Reutte ist eine bedeutende Verwaltungsbehörde mit Sitz in der idyllischen Gemeinde Reutte in Österreich. Die Adresse lautet Obermarkt 1, 6600 Gemeinde Reutte, Österreich. Sie können die Stadtgemeinde Reutte mit dem Telefon erreichen unter 567272300 oder über ihre Webseite reutte.at.

Einer der Hauptmerkmale der Stadtgemeinde Reutte ist ihre Rolle als zentrale Behörde. Sie ist für die Verwaltung und Bereitstellung verschiedener öffentlicher Dienstleistungen verantwortlich, die das Leben der Einwohner Reuttes erleichtern.

Die Stadtgemeinde Reutte hat viele besondere Merkmale, die es zu beachten sind. So verfügt das Gebäude über einen rollstuhlgerechten Eingang und einen rollstuhlgerechten Parkplatz, was es für Menschen mit Behinderungen sehr einfach macht, das Amt zu besuchen.

Bislang hat das Unternehmen 7 Bewertungen auf Google My Business erhalten. Der durchschnittliche Nutzerwert liegt bei 3.3 von 5 Sternen. Dies zeigt, dass die Stadtgemeinde Reutte versucht, ihren Dienstleistungen stets ein hohes Niveau zu verleihen.

👍 Bewertungen von Stadtgemeinde Reutte

Stadtgemeinde Reutte - Gemeinde Reutte
Stefan S.
1/5

Schade, dass durch die Abfahrtsverbote nicht mal mehr der Zielverkehr wie auf der ÖMTAC Seite geschrieben durchgelassen wird und die nette Frau erklärt dort sollen wir das Nachlesen:

Die Fahrverbote für den Ausweichverkehr gelten von Samstag, den 21. Dezember, bis inklusive Sonntag, 27. April, jeweils an den Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr auf ausgewählten Straßen in den Bezirken Kufstein, Reutte und Imst. Im Bezirk Schwaz wurden sie im oben genannten Zeitraum ausschließlich für die Samstage verhängt. Zudem werden an neuralgischen Punkten wieder Dosierampeln eingesetzt.Diese Verordnung triff alle Kraftfahrzeuge, die sich auf der Durchreise befinden. Ausgenommen davon sind Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. Mit diesen Maßnahmen soll im Fall von Staus auf Hauptverbindungen Ausweichverkehr und damit verbundene Staus entlang von Ortsdurchfahrten verhindert werden.

Vielleicht verstehen wir, dass leider falsch als Deutsche, aber dann habt ihr wohl kein Interesse, dass man hier Einkauft, auf den Weihnachtsmarkt geht und Baden & Sauna in die Therme zu euch in den Außenferner kommen.
Naja dann bleiben wir halt im Allgäu und ihr habt nur noch den Durchgangsverkehr.

Stadtgemeinde Reutte - Gemeinde Reutte
Helmut G.
1/5

Wegelagerer, wegen 3 Minuten über Parkuhr Euro 25 bezahlt. Fahrt schnell durch diesen unfreundlichen Ort und bleibt ja nicht stehen!

Stadtgemeinde Reutte - Gemeinde Reutte
Ottmar G.
5/5

Vielen Dank für das Schild am Kindergarten endlich einer der es kapiert hat.

Stadtgemeinde Reutte - Gemeinde Reutte
Karola R.
5/5

Stadtgemeinde Reutte - Gemeinde Reutte
Samuel E.
5/5

Stadtgemeinde Reutte - Gemeinde Reutte
Stefan F.
5/5

Stadtgemeinde Reutte - Gemeinde Reutte
Lukas M.
1/5

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